Kein Recht auf Weihnachtsgeld

von Redaktion

Bald gibt es für viele Arbeitnehmer wieder Weihnachtsgeld. Doch besteht ein Anspruch auf diese finanzielle Zusatzleistung? Nein, eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht. Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer nur, wenn das irgendwo geregelt ist, zum Beispiel im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. In manchen Fällen kann sich aber aus der betrieblichen Übung ein Anspruch ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang in Folge allen Beschäftigten Weihnachtsgeld bezahlt. Im vierten Jahr könnten Arbeitnehmer dann ein Recht darauf einklagen. Arbeitgeber können das aber vorsorglich ausschließen.

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