LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer sind die Berechtigten nach dem Tod?
Josef D.: „Meine Schwester (89) ist vor einem Jahr gestorben. Sie war ledig und hatte keine Kinder. Das Nachlassgericht hat uns Geschwister als gesetzliche Erben eingesetzt, da die beiden Testamente, die meine Schwester hinterlassen hat, ungültig sind. Bei Abschluss ihrer Verträge (Bausparvertrag, Sterbegeldversicherung) hat sie als bezugsberechtigt Neffen und Cousinen eingesetzt. Ist es richtig, dass nur die gesetzlichen Erben nach dem Tod die Berechtigten sind?“
Neben der Bestimmung eines Erben per Testament kann man auch durch vertragliche Gestaltung Teile seines Vermögens mit Eintritt seines Todes einem Dritten übertragen. Zu nennen ist hier beispielsweise der „Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall“. Diese Konstruktion ist gemeinhin von Lebensversic