Mehr Gehalt auf dem Konto haben Arbeitnehmer und Angestellte am Ende des Monats, wenn sie eine Lohnsteuer-Ermäßigung erhalten. Damit die diesjährigen Ausgaben noch 2019 als Freibetrag berücksichtigt werden, muss der Antrag bald gestellt werden: Geht er bis Ende Oktober ein, gilt die Ermäßigung für den November und Dezember, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. Dadurch können der Nettobetrag der beiden Monatsgehälter und eines etwaigen Weihnachtsgeldes deutlich höher ausfallen. Denn versteuert werden muss nur die Summe, die über dem Freibetrag liegt. Der Arbeitgeber zieht automatisch jeden Monat weniger Steuern vom Gehalt ab, wenn das Finanzamt die Aufwendungen eingetragen hat. Ohne Lohnsteuer-Ermäßigung können Steuerpflichtige Aufwendungen erst mit der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt kann beispielsweise Sonderausgaben wie Kinderbetreuung, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen oder Spenden sowie Aufwendungen für Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge oder die Fahrten zur Arbeit berücksichtigen, wenn diese die Pauschbeträge übersteigen.