Die Rechtslage bei Untervermietung
Ob ganz oder teilweise: Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich untervermieten. Vorausgesetzt, der Vermieter hat nichts dagegen. Vorsicht ist allerdings bei der Vermietung an Feriengäste über das Internet geboten.
Geht es um die Untervermietung der gesamten Wohnung, so kann der Vermieter die Erlaubnis versagen. Es ist seine Entscheidung, ob er der Komplett-Untervermietung zustimmt oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle, warum und an wen der Mieter untervermieten will.
Drei-Monats-Frist
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