LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Sparvertrag gekündigt: Was tun?
Georg B.: „Die Stadtsparkasse München hat meinen Sparvertrag zum 31.12.2019 gekündigt. Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen diese Kündigung, wenn dieser nach Eingang von der Sparkasse bestätigt wurde? Für den Vertrag besteht schon seit einigen Jahren die höchste Prämienstufe (50 Prozent). Klar ist mir, dass ich ab 1. Januar 2020 keine Einzahlungen und auch keine Teilabhebungen machen kann. Habe ich aber trotzdem nach dem 1. Januar 2020 im Bedarfsfall die Möglichkeit, den gesamten Betrag abzurufen? Ist dann mein Widerspruch automatisch außer Kraft gesetzt?“
Mit dem Widerspruch bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er der Meinung ist, dass die Kündigung der Sparkasse unwirksam ist. Zur Erläuterung: Eine Kündigung ist eine einseitig wirksame Willenserklärung, die, wenn deren Wirksamkeitsvoraussetzungen vorliegen, kraft Zugangs beim Erklärungsgegner wirksam