LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sparvertrag gekündigt: Was tun?

Georg B.: „Die Stadtsparkasse München hat meinen Sparvertrag zum 31.12.2019 gekündigt. Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen diese Kündigung, wenn dieser nach Eingang von der Sparkasse bestätigt wurde? Für den Vertrag besteht schon seit einigen Jahren die höchste Prämienstufe (50 Prozent). Klar ist mir, dass ich ab 1. Januar 2020 keine Einzahlungen und auch keine Teilabhebungen machen kann. Habe ich aber trotzdem nach dem 1. Januar 2020 im Bedarfsfall die Möglichkeit, den gesamten Betrag abzurufen? Ist dann mein Widerspruch automatisch außer Kraft gesetzt?“

Mit dem Widerspruch bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er der Meinung ist, dass die Kündigung der Sparkasse unwirksam ist. Zur Erläuterung: Eine Kündigung ist eine einseitig wirksame Willenserklärung, die, wenn deren Wirksamkeitsvoraussetzungen vorliegen, kraft Zugangs beim Erklärungsgegner wirksam

Samstag, 8. November 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.