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Sparvertrag gekündigt: Was tun?

von Redaktion

Georg B.: „Die Stadtsparkasse München hat meinen Sparvertrag zum 31.12.2019 gekündigt. Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen diese Kündigung, wenn dieser nach Eingang von der Sparkasse bestätigt wurde? Für den Vertrag besteht schon seit einigen Jahren die höchste Prämienstufe (50 Prozent). Klar ist mir, dass ich ab 1. Januar 2020 keine Einzahlungen und auch keine Teilabhebungen machen kann. Habe ich aber trotzdem nach dem 1. Januar 2020 im Bedarfsfall die Möglichkeit, den gesamten Betrag abzurufen? Ist dann mein Widerspruch automatisch außer Kraft gesetzt?“

Mit dem Widerspruch bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er der Meinung ist, dass die Kündigung der Sparkasse unwirksam ist. Zur Erläuterung: Eine Kündigung ist eine einseitig wirksame Willenserklärung, die, wenn deren Wirksamkeitsvoraussetzungen vorliegen, kraft Zugangs beim Erklärungsgegner wirksam wird. Somit bedarf eine Kündigung keiner Annahme, um wirksam zu sein oder keines Widerspruchs, um unwirksam zu sein.

Im vorliegenden Fall besteht eine Diskussion darüber, ob die Kündigung der Sparkasse wirksam war oder nicht. Sollte sie wirksam gewesen sein, wird der Vertrag wirksam zum Ende 2019 beendet. Wenn sie nicht wirksam war, wird der Vertrag rechtlich gesehen nicht beendet. Dennoch wird die Sparkasse hier vollendete Tatsachen schaffen, indem sie den Vertrag in ihren Unterlagen beendet. Einzahlungen auf den alten Vertrag nimmt sie dann nicht mehr an. Vermutlich wird sie, wenn der Kunde sich das Geld nicht auszahlen lässt, dieses auf einem Sparkonto anlegen ohne Verzinsung und ohne Prämienzahlung.

Zunächst einmal muss der Kunde für sich die Entscheidung treffen, ob er sich gegen die Kündigung rechtlich wehren möchte oder nicht. Wenn nicht, könnte er sich das Geld auch gleich zum 31. Dezember 2019 auszahlen lassen. Dazu muss er seine Bankverbindung zum Beispiel seines Girokontos angeben. Wenn er dagegen noch rechtlich gegen die Kündigung kämpfen möchte, ist es sinnvoll, sich das Geld nicht auszahlen zu lassen. Dann wird das Geld auf dem unverzinsten Sparkonto angelegt. Wenn der Kunde es von dort schließlich abrufen möchte, erhält er es vermutlich drei Monate nach dem Auszahlungsverlangen.

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