LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vollmacht für den Notfall
Gabriele H.: „Mein Mann hat vor 25 Jahren von seinem Vater eine Haushälfte geerbt. Die Lebensgefährtin des Vaters, ihr gehört die 2. Hälfte, bewohnt das Haus. Meine Frage: Ab wann beginnt die Freibetrags–anrechnung? Erst bei Verkauf des Hauses? Erbschein vorhanden. Sollte meinem Mann etwas zustoßen, was benötige ich als Ehefrau, um alles abwickeln zu können?“
Die Erbschaftsteuerschuld ist im Grunde der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert, nämlich den Tod des Erblassers. Damit entstand die Erbschaftsteuerpflicht Ihres Ehemannes bei Eintritt der gesetzlichen oder der testamentarischen Erbfolge mit dem Tod seines Vaters vor 25 Jahren.
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