Wer bei der Vergabe des Studienplatzes nicht gleich zum Zug kommt und klagt, kann Ausgaben dafür unter Umständen steuerlich geltend machen. Noch sind beim Bundesverfassungsgericht Musterklagen dazu anhängig. „Deshalb sollte besser das Kind die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung angeben“, rä
Dieser Artikel (ID: 1137834) ist am 04.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).