Musterklagen zu Kosten fürs Erststudium

Wer bei der Vergabe des Studienplatzes nicht gleich zum Zug kommt und klagt, kann Ausgaben dafür unter Umständen steuerlich geltend machen. Noch sind beim Bundesverfassungsgericht Musterklagen dazu anhängig. „Deshalb sollte besser das Kind die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung angeben“, rä

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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