Liegt ein Arbeitsunfall vor, stehen Arbeitnehmer in der Regel unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt allerdings nur, wenn sie zum Unfallzeitpunkt auf direktem Weg zur Arbeit oder nach Hause waren. Wer auf Strecken unterwegs ist, die verkehrsbedingt nicht nachvollziehbar sind,
Dieser Artikel (ID: 1137840) ist am 04.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).