Kein Recht auf Hund im Büro

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihren Hund oder ihre Katze mit zur Arbeit zu bringen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Es fällt unter das Haus- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, Haustiere zu verbieten. Mitbringen ist deshalb nur nach Absprache mi

Freitag, 28. August 2026

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