Kein Recht auf Hund im Büro

von Redaktion

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihren Hund oder ihre Katze mit zur Arbeit zu bringen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Es fällt unter das Haus- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, Haustiere zu verbieten. Mitbringen ist deshalb nur nach Absprache mit dem Chef erlaubt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob Mitarbeiter etwa Allergien oder Angst vor Tieren haben. Hat der Arbeitgeber einmal zugestimmt, dass der Hund eines Mitarbeiters mit ins Büro darf, entsteht daraus kein dauerhaftes Recht. Der Arbeitgeber kann seine Erlaubnis jederzeit wieder zurücknehmen. In einigen Ausnahmen können Arbeitnehmer aber dazu berechtigt sein, ihr Tier mitzubringen, zum Beispiel einen Blindenhund. dpa

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