So klappt es mit dem Handwerker

von Redaktion

Die Baubranche boomt – und der Ärger mit den Handwerkern ebenso. Hohe Nachfrage und Fachkräftemangel machen es schwarzen Schafen leicht. Durch gute Auswahl und eine genaue Absprache lassen sich Konflikte vermeiden.

VON ANNETTE JÄGER

Ob es um Neubau, Sanierung oder Reparaturen geht – Handwerker sind gesuchte Leute. Derzeit sogar noch mehr als sonst, weil die Baubranche brummt. Hier die wichtigsten Tipps, wie man sich Ärger um überzogene Rechnungen und Terminverzögerungen sparen kann.

Auswahl

„Einen seriösen Handwerker beauftragen ist das A und O“, sagt Julia Zeller, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gute telefonische Erreichbarkeit gibt Pluspunkte, ebenso eine seriöse Homepage. „Ein Erstgespräch bei größeren Arbeiten ist in der Regel kostenlos. Wie der Handwerker die auszuführenden Arbeiten begutachtet und ob er gut erklären kann, was zu tun ist, zeigt auch, ob er Experte seines Fachs ist.“ Wer Bekannte und Nachbarn nach deren Erfahrungen befragt, kann vielleicht einen Tipp für eine zuverlässige Firma in der Nähe erhalten. Das spart Anfahrtskosten und der Kunde kann sich den Betrieb vorher anschauen.

Auch die Handwerkskammern helfen. Die für München und Oberbayern bietet auf hrer Homepage unter der Rubrik Serice-Center eine Handwerkssuche an.

Auftragsvergabe

Die entscheidenden Fehler im Umgang mit Handwerkern passieren meist schon vor der Auftragsvergabe. Die auszuführenden Arbeiten werden besprochen, nicht jedoch Details und Kosten. Dabei ist die genaue Absprache im Vorfeld das Wichtigste. Dazu gehört auch, einen Kostenvoranschlag anzufordern. Gerade bei einer Neuanfertigung ist der Preis gut abzuschätzen. Auf Basis des Kostenvoranschlags sollten beide Seiten dann einen schriftlichen Vertrag schließen, der alle Details zum Auftrag enthält. Wer als Kunde hier nur auf den Handschlag setzt, hat bei späteren Reklamationen nichts in der Hand, worauf er sich berufen kann.

Verbindliche Richtlinien für die Höhe der Stundenlöhne gibt es nicht. Sie liegen wischen 40 und 60 Euro, Umsatzsteuer kommt noch obendrauf. Welche Löhne in einer Branche üblich sind, kann man bei der Handwerksinnung erfragen.

Reparatur

Schwieriger ist es bei einer Reparatur, den Preis vorher abzuschätzen. Der Handwerker sollte dann zuerst eine Diagnose stellen. Zeigt sich, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, muss der Kunde nur die Anfahrt und Arbeitszeit bezahlen. Andernfalls kann der Handwerker jetzt einen Kostenvoranschlag machen. „Dieser sollte alle Positionen beinhalten, inklusive Mehrwertsteuer, von Anfahrtskosten über Materialpreise bis hin zur Beschreibung der einzelnen Arbeitsvorgänge“, sagt Zeller. Ist dem Kunden der Preis zu hoch, steht es ihm frei, andere Angebote einzuholen.

Kostensteigerung

Auch wenn ein Kostenvoranschlag vorliegt, kann es am Ende noch teurer werden. Etwa 15 Prozent Preissteigerung muss man hinnehmen. „Voraussetzung ist, dass der Handwerker dies dem Kunden vorher mitgeteilt hat“, sagt Zeller – und nicht erst nach Abschluss der Arbeiten. Der Kunde hat dann immer noch die Möglichkeit, den Auftrag zu kündigen. Die bis dahin getane Arbeit muss er aber bezahlen. Sollte sich der Handwerker zu Beginn der Arbeiten auf einen Pauschalpreis einlassen, ist dieser verbindlich.

Ist ein Stundenlohnsatz vereinbart, legt der Handwerker am Ende des Tages in der Regel einen sogenannten Regie- oder Stundenlohnzettel zur Unterzeichnung vor. Der Kunde sollte nur dann unterzeichnen, wenn er mit den ausgeführten Arbeiten auch zufrieden ist und wenn die Stundenzahl stimmt. Angefangene Stunden dürfen nicht einfach zur vollen Stunde aufgerundet werden. Als maximal akzeptabel gilt eine Aufrundung von 15 Minuten.

Verspätung

Eigentlich war für die Badsanierung ein Zeitraum von drei Wochen vereinbart, doch der Fliesenleger erscheint tagelang nicht auf der Baustelle. „Der Handwerker hat trotzdem immer eine zweite Chance“, sagt Zeller. Der Kunde sollte ihm schriftlich eine Frist setzen – je nach Arbeitsaufwand sollten ein bis zwei Wochen reichen –, bis wann die Arbeiten zu beenden sind. Hält sich der Fliesenleger nicht daran, darf der Kunde den Vertrag kündigen.

Mängel

Nach getaner Arbeit steht die Abnahme durch den Kunden an. „Erst dann hat der Handwerker Anspruch auf Bezahlung“, sagt Zeller. Dafür sollte man sich Zeit nehmen, rät sie: Tropfen die Wasserhähne? Funktioniert die Dusche? Sind die Fliesen fest? Zeigen sich hierbei Mängel, sollte man die Rechnung nicht komplett bezahlen und eine Nachbesserung schriftlich fordern. Offenbart sich erst später ein Mangel, fordert der Kunde den Handwerker – ebenfalls schriftlich – zur Nachbesserung auf und setzt dabei wieder eine Frist. Ignoriert der Handwerker das Schreiben, bleibt dem Kunden nur, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Steuer

Eine Rechnung ist Pflicht. Schon allein deshalb, weil man nur mit Rechnung samt Bankauszug, der eine Überweisung belegt, Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen kann.

Privatleute können 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6000 Euro im Jahr absetzen. So kann ein maximaler Bonus von 1200 Euro zusammenkommen. Abzugsfähig sind laut Handwerkskammern neben den reinen Arbeitskosten in der Regel auch Fahrt- und Maschinenkosten, aber nicht die Kosten für Material.

Ärger

Wenn es Ärger gibt, kann man sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei den Handwerkskammern: Hier gibt es Schlichtungsstellen, die bei Streit vermitteln (Telefon 089 5119-163 oder vermittlungsstelle@hwk-muenchen.de). Auch die Verbraucherzentrale ist ein Ansprechpartner.

Artikel 3 von 6