LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Sparkasse verlangt Negativzinsen
Reiner H.: „Wir sind Eigentümer in einer Wohnanlage mit 95 Wohnungen. Wir bezahlen seit mehr als 23 Jahren an die Hausverwaltung Geld für Rücklagen. Diese Gelder werden für uns bei der Sparkasse hinterlegt. Jetzt fordert die Sparkasse, weil die Rücklagen über 250 000 Euro sind, Negativzinsen. Laut Information der Sparkasse werden Negativzinsen nur für betriebliche Anlagen erhoben, nicht aber für privat angelegtes Geld. Wir sind der Meinung, dass wir aber kein Unternehmen sind, sondern es sich um privates Geld von den 95 Eigentümern handelt. Ob dieses Geld im Kontonamen die ,Hausverwaltung’ ist, oder sollte es auf ,Eigentümergemeinschaft’ umbenannt werden? Können Sie uns dazu mehr Informationen geben, wie wir Negativzinsen vermeiden können?“
Vorab muss ich Ihnen leider sagen, dass Negativzinsen heutzutage keine Seltenheit mehr sind und die Banken bereits andenken, diese auch auf Konten von Privatpersonen zu erheben. Daher ist es im Grunde nicht auszuschließen, dass Ihre Bank in Zukunft Negativzinsen erhebt, auch wenn eine Wohneigentümer