Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht Folgendes vor:
Falschparken
Die Bußgelder fürs Parken in der „zweiten Reihe“, auf Geh- und Radwegen sollen steigen. Statt 15 Euro drohen dann bis zu 100 Euro Strafe. Das soll auch fürs Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer gelten – also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt in „Flensburg“ geben.
Rettungsgasse
Autofahrer haben bereits die Pflicht, Platz zu machen für Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei – und auch im Stau Rettungsgassen zu bilden. Wer das nicht macht, macht sich strafbar, und kann künftig auch ein Fahrverbot kassieren. Außerdem soll es bald genauso verfolgt und bestraft werden können, wenn jemand unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, etwa um schnell durch den Stau zu kommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in „Flensburg“, also im Fahreignungsregister.
Busspuren
Die Fahrstreifen für Busse in Städten können schon jetzt für Taxis oder Radfahrer freigegeben werden. Das soll künftig auch für Pkw möglich sein, in denen mindestens drei Menschen sitzen – Ziel ist, das Bilden von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Dafür soll es ein neues Schild geben. Letztlich wird das vor Ort entschieden.
E-Auto-Parkplätze
Für Autos von Carsharing-Diensten und Elektroautos sollen Parkflächen gesondert ausgezeichnet werden können, ebenfalls mit neuen Schildern.
Schutz für Radler
Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern „ausreichenden“ Abstand halten. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen, also höchstens 11 Kilometer pro Stunde – denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich. Es drohen 70 Euro Bußgeld.
An engen oder gefährlichen Stellen soll ein Schild verbieten können, dass Autos und Lkw einspurige Fahrzeuge, also auch Fahrräder, überholen. Vor Kreuzungen und Einmündungen soll zur Sichtverbesserung künftig bis zu acht Meter Parkverbot gelten, wenn es einen Radweg gibt.
Fahrradzonen
Es gibt schon jetzt Fahrradstraßen, künftig soll es ganze Zonen geben. Dort ist dann generell höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Grüner Pfeil
Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt Autofahrern das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet. Künftig soll es einen Grünpfeil geben, der nur für Radfahrer gilt. Das Nebeneinanderfahren von Radlern soll noch mal ausdrücklich erlaubt werden, wenn sie dabei niemanden behindern.