LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn ein Schlüssel fehlt
Norbert F.: „Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Dabei haben wir bei der Übergabe ein Protokoll unterschrieben, nach dem fünf Schlüssel übergeben wurden. Jetzt erfuhren wir, dass der Voreigentümer sechs Schlüssel erhalten hat. Wer muss bezahlen, wenn wir die Schlösser austauschen?“
Der Verkäufer einer Wohnung ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche Schlüssel zu übergeben. Fehlt ein Schlüssel, stellt dieser Sachverhalt einen Sachmangel dar. Grundsätzlich kann ein Sachmangel zu Schadenersatzansprüchen des Käufers führen. Zu berücksichtigen ist vorliegend allerdings, dass die Sach