LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wenn ein Schlüssel fehlt

Norbert F.: „Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Dabei haben wir bei der Übergabe ein Protokoll unterschrieben, nach dem fünf Schlüssel übergeben wurden. Jetzt erfuhren wir, dass der Voreigentümer sechs Schlüssel erhalten hat. Wer muss bezahlen, wenn wir die Schlösser austauschen?“

Der Verkäufer einer Wohnung ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche Schlüssel zu übergeben. Fehlt ein Schlüssel, stellt dieser Sachverhalt einen Sachmangel dar. Grundsätzlich kann ein Sachmangel zu Schadenersatzansprüchen des Käufers führen. Zu berücksichtigen ist vorliegend allerdings, dass die Sach

Samstag, 16. Mai 2026

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