Die gesetzliche Rente gibt es in Deutschland nur auf Antrag beim Rentenversicherungsträger. Das reguläre Renteneinstiegsalter wird gerade schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Ab dem Jahrgang 1964 müssen alle mit 67 Jahren in Rente gehen. Wer seine Rente schon mit 63 Jahren antreten möchte, muss Abzüge auf die Altersrente in Kauf nehmen.
Im Wesentlichen sind in der Vorbereitung und in der Antragstellung fünf wichtige Punkte zu beachten.
1. Schritt: Kontenklärung
Es muss sichergestellt sein, dass der Rentenversicherung alle Daten vorliegen, die zur Berechnung der Rente benötigt werden. Dabei ist das Versicherungskonto genau zu prüfen. Normalerweise erhält jeder einen so genannten Versicherungsverlauf erstmals mit dem 43. Lebensjahr – zusammen mit einem Antrag auf Kontenklärung.
Vom 55. Geburtstag an gibt es dann alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Es gilt zu schauen, ob alle relevanten Zeiten erfasst sind. Sind die Ausbildungszeiten erfasst oder Zeiten der Kindererziehung? Auch Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit dürfen nicht fehlen.
Wenn es Lücken gibt, sollten die zukünftigen Rentner einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Denn Lücken können sich auf die Höhe der Rente auswirken.
2. Schritt: Fristen beachten
Beim Antrag sind Fristen zu beachten. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Altersrente mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Diese Zeit müsste reichen, damit die Rentenversicherung sich noch mögliche Informationen oder Nachweise von anderen Stellen (wie zum Beispiel der Krankenkasse) einholen kann.
Falls der Antrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist, gibt es die Rente frühestens vom Antragsmonat an. Dabei gilt das Datum, an dem der Antrag gestellt worden ist. Diese Fristen gelten nur für die Altersrente. Für Rentenarten wie zum Beispiel Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten andere Fristen. Altersrente wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.
3. Schritt: Antrag stellen
Für die Generation „Silver Surfer“ ist es inzwischen meist kein Problem mehr, sich den Rentenantrag selbst aus dem Internet herunterzuladen oder sogar direkt online auszufüllen. Dazu gibt es „Tools“ auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de), Stichwort „Rentenantrag“.
Gibt es Beratungsbedarf – zum Beispiel mit Blick auf flexible Übergänge in den Ruhestand oder zu Hinzuverdienstgrenzen –, sollte man vor Antragstellung das Gespräch mit einem Experten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung suchen.
Zudem gibt es so genannte „Versichertenältesten“. Das sind ehrenamtliche Versicherungsberater vor Ort. Im Rathaus gibt es überdies meist auch Versicherungsämter oder eine entsprechende Stelle in der Stadtverwaltung.
Wer einen Rentenantrag stellen will, muss folgende Unterlagen zusammen haben: Personalausweis, Rentenversicherungsnummer (in der letzten Renteninformation), Krankenkasse samt Versicherungsnummer, IBAN für die Zahlung, persönliche Steueridentifikationsnummer, Geburtsurkunden der Kinder oder das Stammbuch, Nachweise über Berufsausbildungen, Nachweise über fehlende Versicherungszeiten im Original.
Gibt es Beamtenzeiten, so muss man das „Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle“ einreichen. Schwerbehinderte sollten den Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung nicht vergessen.
Auch hier gilt: Für die Renten wegen Erwerbsminderung oder für Witwen- und Waisenrenten müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Dazu sollte man das Gespräch mit einem Berater suchen.
4. Schritt: der Rentenbescheid
Hat die Rentenversicherung den Antrag bewilligt, so gibt es einen Rentenbescheid. In dem stehen im Wesentlichen die Rentenart, der Rentenbeginn und die Rentenhöhe – minus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Bescheid sollte darauf geprüft werden, ob alle Daten stimmen und alle Zeiten korrekt erfasst sind. Zwar sind fehlerhafte Bescheide die Ausnahme. Wird aber ein Fehler entdeckt, so kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dafür ist ein Monat Zeit. Rentner, die im Ausland leben, haben dafür drei Monate lang Zeit. In der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid steht, wo der Widerspruch eingelegt werden kann.
5. Schritt: Die Rente fließt
Ist alles erledigt, so steht der ersten Rentenzahlung nichts mehr entgegen. Achtung: Bei einem Umzug muss dem Renten-Service der Deutschen Post AG die neue Anschrift mitgeteilt werden. Denn der zahlt die Renten aus. Sind Schreiben (zum Beispiel zur Rentenanpassung) nicht zustellbar, so wird die Rentenzahlung gestoppt.
Service-Nummer:
Die kostenlose Service-Nummer der Rentenversicherung lautet: 0800-1000 4800.