RECHT

Veralteter Mietspiegel zählt nicht

Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Sie sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam

Samstag, 9. Mai 2026

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