Wer sich zum Jahresende noch mit einer Steuerersparnis beschenken will, der sollte für sich zunächst einmal klären, welche steuerlichen Vergünstigungen er für heuer schon geltend machen kann. Denn nur dann lässt sich klären, ob es (noch) lohnt, Kosten zu bündeln, vorzuziehen oder zu verschieben – etwa für eine neue Brille oder die Renovierung der Wohnung. Wichtig ist: Nur das, was 2019 bezahlt wird, zählt bei der Steuerabrechnung für 2019.
Jobkosten
Arbeitnehmer sollten ihre Jobkosten überschlagen. Liegt man über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro, dann lohnt es, bis zum Jahresende Geld für weitere Werbungskosten auszugeben. Beispiel: Eva Ritter fährt 13 km von zu Hause ins Büro. Dafür kann sie 897 Euro Pendlerpauschale abrechnen: (13 km × 230 Tage × 0,30 Euro). Zudem kommt sie auf 432 Euro Reisekosten, 139 Euro Gewerkschaftsbeitrag und 16 Euro für die Kontoführung. Macht zusammen 1484 Euro. Da lohnen sich weitere Jobkosten: Ritter will eine Weiterbildung für 800 Euro buchen und ein Tablet für 750 Euro kaufen. Bezahlt sie beides 2019, bringen ihr die 1550 Euro Ausgaben bei 25 Prozent Grenzsteuersatz zusätzlich rund 388 Euro Steuerersparnis.
Steuerklasse anpassen
Familienzuwachs ist geplant? Dann sollten die werdenden Eltern ihre Steuerklassen optimieren. Kombinieren sie rechtzeitig die Steuerklassen richtig, können sie sich maximales Elterngeld sichern. Denn für die Höhe des Lohnersatzes ist das letzte Nettoeinkommen maßgeblich.
Weihnachtsgeld
Das Nettogehalt im Dezember kann steigern, wer für seine Ausgaben Freibeträge beim Finanzamt bis Ende November beantragt. Denn durch zusätzliche Freibeträge sinkt möglicherweise die fällige Lohnsteuer und das Netto steigt. Beispiel: Nina Wild beantragt im November für ihre Wege zur Arbeit Reisekosten und Sonderausgaben 2600 Euro Freibetrag. Die Wirtschaftsmathematikerin, die 6800 Euro im Monat brutto hat, spart dadurch im Dezember rund 1021 Euro Lohnsteuer und Soli.
Renovierung
Noch bis Neujahr Wohnung und Garten (oder die selbst genutzte Ferienwohnung) von Handwerkern verschönern zu lassen, kann bis zu 1200 Euro im Jahr Steuern sparen. Jeder Haushalt (gilt für Mieter und Wohnungseigentümer) kann bis zu 6000 Euro pro Jahr geltend machen. 20 Prozent von den Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – maximal 1200 Euro – gehen direkt von der Steuerschuld ab.
Heiraten
Wer den Partner fürs Leben gefunden hat und bald heiraten will, sollte nicht bis zum nächsten Jahr warten. Denn dank des Splittingstarifs für Ehepaare, der rückwirkend fürs ganze Jahr gilt, winkt oft ein satter Steuerbonus.
Altersvorsorge
Viele Riester-Sparer verschenken Geld, weil sie nicht den Mindestbeitrag für die volle Zulage vom Staat einzahlen. Dabei sorgt gerade der Zuschuss beim Riestern für Rendite. Beispiel: Ein Single mit 55 000 Euro Bruttogehalt im Jahr 2018 zahlt 2019 die maximale Sparrate von 1946 Euro plus 154 Euro Zulage ein. Er bekommt 720 Euro zusätzlich vom Finanzamt nach der Steuererklärung für 2019 erstattet.
Sparerfreibetrag
Ende des Jahres erhalten Sparer oft Zinsen. Sie sind neben Dividenden und Kursgewinnen bis zu 801 Euro im Jahr für jeden steuerfrei. Damit man nicht zu viel Abgeltungsteuer zahlt, sollte man seine Freistellungsaufträge prüfen und wenn nötig anpassen.
Spenden
An Weihnachten spendet man ja gerne – das kann sich auch steuerlich lohnen. Beispiel: Elke S. spendet an den städtischen Kinderclub e. V. Spielsachen im Wert von 200 Euro und 120 Euro an Unicef. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 36 Prozent spart sie rund 115 Euro Einkommensteuer plus Soli.
Gesundheitskosten
Der Eigenanteil für Zahnimplantate, Augenlasik, teure Brillen und Kuren ist in der Summe oft fünfstellig. Da ist es gut, dass sich das Finanzamt daran beteiligt: Denn solche Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung. Beispiel: Familie Huber mit zwei Kindern stellt fest, dass sie 2019 bereits 1700 Euro für Behandlungen selbst bezahlen musste. Ihre zumutbare Belastung beträgt 1346 Euro bei 50 000 Euro Einkünften. Lässt sich Frau Huber im Dezember noch ein Zahnimplantat einsetzen, zu dem sie 700 Euro zuzahlt, kommt die Familie insgesamt auf 2400 Euro Ausgaben. Davon kann sie 1054 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das bringt der Familie inklusive Soli rund 319 Euro Steuernachlass.
Altersentlastung
Einen Altersvorteil haben Menschen, die am 1. Januar 2019 mindestens 64 Jahre waren. Sie erhalten auf voll steuerpflichtige Einkünfte wie Arbeitslohn, Mieten und Kapitalerträge – also nicht auf gesetzliche Renten – einen Altersentlastungsbetrag. Der geht abhängig vom Geburtsjahr von maximal 836 Euro bis 1900 Euro.
Kosten für Immobilie
Vermieter können Kosten für die Modernisierung oder Sanierung sofort absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Das Verteilen lohnt sich, wenn sie auch künftig mit hoher Steuerlast rechnen.
Mietneubau
Wer als Eigentümer eine Neubauwohnung kauft und vermietet, kann von einer neuen Sonderabschreibung profitieren. Die sieht vor, dass Investoren in den ersten vier Jahren je fünf Prozent Sonderabschreibung geltend machen können – zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) von zwei Prozent.