Wenn Anleger bei der Kapitalanlage danebenlangen, kann dies teuer werden. Wurden sie fehlerhaft beraten, können sie jedoch Anspruch auf Schadenersatz haben. Dieser ist aber steuerpflichtig, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das sollten Anleger bei Verhandlungen im Hinterkopf be
Dieser Artikel (ID: 1148519) ist am 19.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).