LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Mülltonne randvoll befüllt wird
Ursula R.: „Unsere Wohnanlage hat 16 Wohnungen. Bei konsequenter Mülltrennung reichen der Hausgemeinschaft zwei Restmülltonnen. Eine Wohnung wurde vor Kurzem verkauft. Der scheidende Eigentümer hat beim Räumen seiner Wohnung sofort nach Leerung der beiden Restmülltonnen in eine der beiden Tonnen alle möglichen Utensilien aus seiner Wohnung randvoll entsorgt. Die Restmülltonnenleerung erfolgt aber erst wieder in zwei Wochen. Der Hausgemeinschaft steht nun für zwei Wochen nur eine Restmülltonne zur Verfügung. Sicher muss ein Extrasack zugekauft werden. Der Eigentümer wohnt nicht mehr in unserer Stadt. Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass wir dieses, aus meiner Sicht Fehlverhalten, hinnehmen müssen. Ist das so?“
Der Meinung Ihrer Hausverwaltung ist grundsätzlich aus praktischer Sicht zuzustimmen. Aus rechtlicher Sicht ergäbe sich zwar wahrscheinlich ein Anspruch gegen den ehemaligen Eigentümer. Wenn er zum Zeitpunkt der Müllentsorgung noch Eigentümer war, folgt dies aus dem Wohnungseigentumsgesetz, das vors