LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Hausverwaltungskosten im Steuerrecht

Peter H.: „Kann man in der Steuererklärung die Hausverwaltungskosten als Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben?“

Um diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd ansetzen zu können, müssten diese Leistungen für Ihren Haushalt ausgeübt beziehungsweise erbracht worden sein. Der Gesetzgeber definiert diesbezüglich den Haushalt als eine Wirtschaftsführung mehrerer zusammenlebender Personen oder ein

Mittwoch, 6. Mai 2026

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