Markeninhaber und unbeteiligte Bürger müssen derzeit mit Betrugsversuchen rechnen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) weist darauf hin, dass gefälschte Rechnungen für Markeneintragungen per Post versendet werden. Empfänger sollten auf keinen Fall zahlen.
Nach der Markenanmeldung versendet das DPMA nach eigenen Angaben zwar einmalig eine Gebühreninformation. Für die Überweisung seien Anmelder aber selbst verantwortlich, eine Aufforderung wie in den Betrugsfällen gebe es nicht.
Zwischen Dienstagmittag und gestern Morgen hatte das Amt nach eigenen Angaben rund 1300 Anfragen zu Briefen erhalten, die das Logo des DPMA verwenden und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Das DPMA fordert allerdings nur zu Überweisungen auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE 84 7000 0000 0070 0010 54 auf. Überweisungsträger werden ebenfalls nicht beigelegt.