Grob fahrlässiges Handeln kann für Arbeitnehmer teuer werden: Das zeigt ein Urteil (Az. 1 Ca 1225/18) des Arbeitsgerichts Siegburg, auf das der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hinweist. In dem Fall hatte ein Postzusteller seinen Transporter nicht ordentlich abgestellt. Das Auto rollte davon und kam
Dieser Artikel (ID: 1151666) ist am 23.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).