Grob fahrlässiges Handeln kann für Arbeitnehmer teuer werden: Das zeigt ein Urteil (Az. 1 Ca 1225/18) des Arbeitsgerichts Siegburg, auf das der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hinweist. In dem Fall hatte ein Postzusteller seinen Transporter nicht ordentlich abgestellt. Das Auto rollte davon und kam erst zum Stehen, als es einen großen Steinblock überfuhr. Am Auto entstanden Schäden. Der Zustellerbetrieb verklagte den Mitarbeiter auf Schadenersatz. Das Gericht gab der Klage statt. Den Richtern zufolge hatte der Mann den Unfall grob fahrlässig verursacht, weil der Zusteller weder den ersten Gang eingelegt noch die Handbremse angezogen hatte. dpa