LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer entscheidet über das Erbe?

Michael S.: „Eine ältere Dame ist alleinige Eigentümerin eines Einfamilienhauses, welches von ihr alleine bewohnt wird. Die Dame hat einen Sohn und eine Tochter. Der Sohn hat wiederum zwei erwachsene Söhne. Aktuell ist ein Testament vorhanden, in welchem geregelt ist, dass Sohn und Tochter alles gemeinsam erben sollen. Das bedeutet, dass der Sohn und die Tochter das Einfamilienhaus als Erbengemeinschaft erben werden. Die Tochter möchte das Einfamilienhaus nach dem Ableben der Mutter verkaufen, um den Erlös mit ihrem Bruder zu teilen. Der Sohn der älteren Dame ist damit allerdings nicht einverstanden. Er will, dass einer seiner Söhne in das Haus einzieht. Kann die Tochter verhindern, dass der Sohn ihres Bruders in das gemeinsam geerbte Einfamilienhaus einzieht? Kann die Tochter von ihrem Bruder verlangen, dass das Haus verkauft wird? Der Bruder verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um seiner Schwester ihren Anteil des Hauses abzukaufen. Wäre es sinnvoll, dass die ältere Dame ein Testament verfasst, in welchem sie festlegt, was mit dem Einfamilienhaus nach ihrem Tod geschehen soll? Kann in einem Testament verfügt werden, dass das Haus verkauft werden muss?

Miterben, die eine Immobilie geerbt haben, können über deren Benutzung (nur) per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Der Bruder könnte also ohne die Zustimmung der Schwester nicht einfach seinen Sohn in das Haus einziehen lassen. Darüber hinaus kann ein Miterbe jederzeit die sogenannte Auseinandersetzun

Samstag, 3. Januar 2026

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.