LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer entscheidet über das Erbe?

von Redaktion

Michael S.: „Eine ältere Dame ist alleinige Eigentümerin eines Einfamilienhauses, welches von ihr alleine bewohnt wird. Die Dame hat einen Sohn und eine Tochter. Der Sohn hat wiederum zwei erwachsene Söhne. Aktuell ist ein Testament vorhanden, in welchem geregelt ist, dass Sohn und Tochter alles gemeinsam erben sollen. Das bedeutet, dass der Sohn und die Tochter das Einfamilienhaus als Erbengemeinschaft erben werden. Die Tochter möchte das Einfamilienhaus nach dem Ableben der Mutter verkaufen, um den Erlös mit ihrem Bruder zu teilen. Der Sohn der älteren Dame ist damit allerdings nicht einverstanden. Er will, dass einer seiner Söhne in das Haus einzieht. Kann die Tochter verhindern, dass der Sohn ihres Bruders in das gemeinsam geerbte Einfamilienhaus einzieht? Kann die Tochter von ihrem Bruder verlangen, dass das Haus verkauft wird? Der Bruder verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um seiner Schwester ihren Anteil des Hauses abzukaufen. Wäre es sinnvoll, dass die ältere Dame ein Testament verfasst, in welchem sie festlegt, was mit dem Einfamilienhaus nach ihrem Tod geschehen soll? Kann in einem Testament verfügt werden, dass das Haus verkauft werden muss?

Miterben, die eine Immobilie geerbt haben, können über deren Benutzung (nur) per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Der Bruder könnte also ohne die Zustimmung der Schwester nicht einfach seinen Sohn in das Haus einziehen lassen. Darüber hinaus kann ein Miterbe jederzeit die sogenannte Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Dann muss der Nachlass nach Begleichung eventueller Verbindlichkeiten abgewickelt und die Nachlassgegenstände verteilt werden. Da eine Immobilie schlecht aufgeteilt werden kann, kann ein Miterbe nötigenfalls verlangen, dass die Immobilie versteigert und der Erlös anschließend verteilt wird. Dafür gibt es das Verfahren der Teilungsversteigerung. Besser ist es in der Regel natürlich, dass sich die Miterben über einen freihändigen Verkauf einigen. Die Tochter könnte also von ihrem Bruder verlangen, dass das Haus verkauft wird. Die ältere Dame könnte auch in ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen. Dem Testamentsvollstrecker könnte darin die Aufgabe zugeteilt werden, das Haus zu verkaufen und den Erlös unter den Miterben aufzuteilen. Testamentsvollstrecker könnte auch ein Miterbe sein.

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