LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Enkelin mietfrei wohnt

Gisela M.: „Meine bisher vermietete Eigentumswohnung (mtl. Mieteinnahme 500 Euro) möchte ich nach Auszug des bisherigen Mieters künftig meiner Enkelin und ihrem Freund mietfrei zur Verfügung stellen. Fallen dann weiter für mich steuerliche Abgaben an?“
Wollen Sie die Wohnung, die sich in Ihrem Privatvermögen befindet, mietfrei Ihrer Enkelin überlassen, dann fallen zunächst keine steuerlichen Abgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuer mehr an, denn Sie haben ja keine Mieteinkünfte mehr. Das ist der Vorteil. Nachteilig ist allerdings, dass Sie künftig