LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer erbt ohne Testament?
Joachim W.: „Ein Bekannter von mir ist verwitwet und im Besitz von Immobilien und Barvermögen. Er hat keine Kinder und nur noch eine leibliche Schwester, seine Eltern sind beide verstorben. Da er seinen Lebensabend nicht alleine verbringen will, hat er sich entschieden, noch einmal zu heiraten, als Güterstand wird die Zugewinngemeinschaft vereinbart. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge ohne Testament nach seinem Tode? Kann er mittels Testament weitere Erben bestimmen? Wo soll er das Testament hinterlegen?“
Ohne Testament würde die neue Ehefrau Ihres Bekannten zu drei Vierteln erben, die Schwester zu einem Viertel. Beide Erbinnen würden eine oftmals streitanfällige Erbengemeinschaft bilden, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt. Mit einem Testament könnte Ihr Bekannter seine Frau als Alleinerbin einse