Ohne Testament würde die neue Ehefrau Ihres Bekannten zu drei Vierteln erben, die Schwester zu einem Viertel. Beide Erbinnen würden eine oftmals streitanfällige Erbengemeinschaft bilden, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt. Mit einem Testament könnte Ihr Bekannter seine Frau als Alleinerbin einsetzen, der Schwester stünde kein Pflichtteilsanspruch zu. Ihr Bekannter könnte aber auch weitere Erben bestimmen, was wiederum zu einer Erbengemeinschaft führen würde. Um dies zu vermeiden, wäre es vermutlich besser, zum Beispiel die Ehefrau als Erbin einzusetzen und den anderen Personen Vermächtnisse zukommen zu lassen.
Vermächtnisse sind Ansprüche gegen den Erben, beispielsweise auf Zahlung eines Geldbetrages oder Herausgabe eines bestimmten Nachlassgegenstandes. Es empfiehlt sich, ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Damit wird sichergestellt, dass es im Todesfall auch vom Nachlassgericht eröffnet wird und nicht verloren geht oder von irgendjemand vernichtet wird.