LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Erben die Kinder steuerfrei?

von Redaktion

Alois S.: „Beim Tod eines Ehepartners bleibt das selbst bewohnte Einfamilienhaus für den überlebenden Partner von der Erbschaftssteuer befreit, wenn dieser das Haus zehn Jahre weiter selbst nutzt. Wie verhält es sich aber, wenn das Testament vorsieht, dass die Witwe und die zwei Kinder, entsprechend auch der gesetzlichen Regelung, Erbe des Hauses werden, wobei für die Witwe testamentarisch ein Nießbrauchsrecht vorgesehen ist? Bleibt es bei der Steuerfreiheit, wenn nur die Witwe als Miterbin das Haus bewohnt? Die Kinder mit Familien sind nicht im Haus.“

„Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung sind bei den einzelnen Miterben getrennt zu prüfen. Nur der Erbe, der die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, unter anderem das Familienheim nach dem Tode des Erblassers als vom Gesetz begünstigte Person nutzt, erhält die Steuerbefreiung.

Ist die Witwe Miterbin sowie die Immobilie ein Familienheim nach dem Gesetz und erfüllt die Witwe die Voraussetzungen der Nutzung eines Familienheims nach dem Tode des Erblassers, steht ihr die Steuerbefreiung zu. Die in der Frage genannte Zehnjahresfrist ist zu beachten. Den Kindern steht die Steuerbefreiung hingegen von Anfang an nicht zu, wenn sie das Familienheim nach dem Tode des Erblassers nicht unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken bestimmen und tatsächlich nutzen.“

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