LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wem gehört die Einbauküche?

Erhart R.: „Ich habe bei einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben. Die Wohnung wurde zu dem Zeitpunkt von der Besitzerin noch bewohnt. Es gab nach dem Zuschlag viele Probleme mit ihr, sie zog nach langem Hin und Her schließlich per Zwangsräumung aus. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sie bis dato ihre Habseligkeiten nicht aus der Wohnung abgeholt. Sie will auch ihre Sachen nur dann abholen, wenn sie auch die Einbauküche mitnehmen darf. Von der Küche war bei der Versteigerung nicht die Rede, soweit ich weiß, zählt eine Einbauküche zu den wesentlichen Bestandteilen der Wohnung. Wie ist die Rechtslage?“

Bei Einbauküchen in der Zwangsvollstreckung ist die Rechtslage leider nicht so eindeutig. Damit das Eigentum an der Küche mit Zuschlag in der Zwangsvollstreckung auf den Erwerber übergeht, muss es sich bei ihr um einen wesentlichen Bestandteil der Wohnung beziehungsweise um Zubehör handeln. Beides i

Freitag, 2. Januar 2026

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