LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Regeln zulasten des Bankkunden

von Redaktion

Iris H.: „Mir liegt das Formular ,Vereinbarung für Finanzleistungen‘ (Mifid) meiner Hausbank vor. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass sich die Bank zusätzlich zu den sowieso schon üppigen Depotgebühren auch noch Zahlungen Dritter (z.B. aus Fonds), die rechtlich eigentlich dem Kunden zustehen, genehmigt. Andernfalls ist beispielsweise keine Online-Ordereingabe mehr möglich. Da diese Regelung nach meinen Informationen rechtlich umstritten ist, habe ich die Unterschrift bisher verweigert, was die Bank allerdings nicht davon abgehalten hat, 2019 die ,Zahlungen Dritter‘ in Höhe von mehreren hundert Euro trotzdem einzustreichen. Kann ich dagegen vorgehen?“

Das Formular, das Sie beschreiben, scheint ein Vordruck zu sein, den die Bank gegenüber allen ihren Kunden verwendet. Damit handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des §§ 305ff. Bürgerliches Gesetzbuch. In solchen AGB sind zulasten von Verbrauchern bestimmte Regeln nicht zulässig, die die Verbraucher zu sehr benachteiligen oder die besonders überraschend sind. Grundsätzlich darf eine Bank verlangen, dass bei sich wechselnden AGB diese von den Kunden anerkannt werden. Wenn aber die AGB gegen die Regeln verstoßen, dann sind sie unwirksam.

Die von Ihnen angesprochene Regel klingt so, als ob sie Sie in der Höhe der Gebühren benachteiligen würde. Ich rate Ihnen daher, den Bankenombudsmann einzuschalten. Dies ist ein Schlichter des Bankenverbandes, dessen Schlichtungssprüche für die Bank in diesem Fall bindend wären.

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