Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als „Balsamico“ vertrieben werden. „Balsamico“ sei kein speziell geschützter Begriff, befanden gestern die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-432/18). Hintergrund war ein Streit zwisch
Dieser Artikel (ID: 1159089) ist am 05.12.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 11), Wasserburger Zeitung (Seite 11), Mangfall-Bote (Seite 11), Chiemgau-Zeitung (Seite 11), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 11), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 11), Neumarkter Anzeiger (Seite 11).