VERBRAUCHER

Nicht jedes Teilzeitmodell geht

von Redaktion

Wegen einer falschen Verpackung hat ein Unternehmen Schokolade zurückgerufen, die ein Risiko für Mandel-Allergiker darstellt. Es handle sich um das Produkt „Rewe Bio Schweizer Edelvollmilchschokolade“ in Tafeln mit 100 Gramm, teilte die Firma SC Swiss commercial mit Sitz in Konstanz am Bodensee mit. Fälschlicherweise sei für die Sorte „Bio Mandelkrokant“ diese falsche Verpackung verwendet worden. Allergiker, die auf Mandeln reagieren, sollten die Schokolade nicht verzehren.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern. Arbeitgeber müssen aber nicht jedem Modell zustimmen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 6 Sa 110/19), auf das der Bund-Verlag verweist. Im dem Fall ging es um einen Ingenieur in einem Unternehmen in Bayern mit einem schulpflichtigen Kind. Der Mann stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Darin sah er vor, das gesamte Jahr Vollzeit zu arbeiten – mit Ausnahme des Ferien-Monats August. Nachdem sein Arbeitgeber den Antrag ablehnte, klagte der Mann. Ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass betriebliche Gründe gegen die gewünschte Arbeitszeitreduzierung sprechen. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Arbeitnehmer zur Ferienzeit im August maximal 10 bis 15 Tage Urlaub nehmen können. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb normal weiterlaufen kann.

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