Geschenke mit Ablaufdatum

von Redaktion

Gutscheine sind neben Geldgeschenken nach wie vor die beliebtesten Präsente unter dem Weihnachtsbaum. Doch dabei sollten Schenkende und Beschenkte einige Regeln beachten.

Was schenke ich nur? Diese Frage wird immer akuter, je näher der Weihnachtsabend rückt. Viele greifen dann gern zum Geschenk Gutschein, auch, weil der Beschenkte dann in Ruhe selbst aussuchen kann, was er haben möchte. Doch endlos lang ist nicht Zeit, denn Gutscheine haben eine bestimmte Geltungsdauer. Der Einzelhandel freut sich übrigens über den Trend zum Gutschein. Dadurch ist die früher übliche Umtauschwelle nach dem Fest deutlich abgeebbt.

Befristung

Hat der Gutschein kein festgelegtes Ablaufdatum, gilt eine Frist von drei Jahren. In vielen Fällen ist bei Gutscheinen aber festgelegt, bis wann sie einzulösen sind. Das dürfen Händler grundsätzlich auch. Allerdings verweisen Verbraucherschützer darauf, dass eine zu knapp bemessene Frist unwirksam sein kann. Das Oberlandesgericht München stellte dazu fest, dass ein Gutschein für einen Einkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf.

Die dreijährige Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Verkäufer den Gutschein nicht mehr annehmen. Der Kunde hat aber Anspruch auf einen Teil des Geldes. Der Händler darf davon lediglich seinen entgangenen Gewinn einbehalten – wie hoch dieser ist, hängt vom Einzelfall ab. Ausnahmen bei der Einlösefrist gibt es bei Leistungen wie einer Theaterveranstaltung, die an die Spielzeit gebunden ist.

Namensbindung

Ein Gutschein ist in der Regel wie Bargeld: Selbst wenn er auf einen Namen ausgestellt ist, kann er auch von jedem anderen eingelöst werden. Einschränkungen kann es geben, wenn das Angebot auf den Beschenkten zugeschnitten ist und zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfordert, etwa bei einer sportlichen Aktivität.

Wert und Leistung

Auf dem Gutschein muss stehen, wer ihn ausgestellt hat und wie hoch der Betrag ist. Bei einer bestimmten Leistung, etwa einer Massage, muss der dazugehörige Wert angegeben werden. Generell gilt: Der Wert des Gutscheins sollte zum Geschenk passen, damit die Beschenkten im Geschäft nicht draufzahlen müssen.

Auszahlung

Händler sind nicht dazu verpflichtet, Gutscheine gegen Bargeld einzulösen, denn die Idee ist, dass es für den Gutschein Ware gibt. Ebenso wenig müssen sie nach Angaben von Verbraucherzentralen den Restbetrag in bar auszahlen, wenn der Kunde bei einem Kauf nicht die gesamte Gutscheinsumme aufbraucht. Eine stückweise Einlösung könnte eine Alternative sein. Sie gilt allgemein als zumutbar für den Händler.

Pleite

Geht der Händler vor Einlösung pleite, hat der Kunde Pech. Wer einen Gutschein kauft, geht in Vorkasse. Bei einer Pleite verliert der Gutschein seinen Wert. Nur solange noch Waren zum Verkauf stehen, wird der Händler den Wertschein einlösen. Allerdings können sich Betroffene mit ihrer Forderung an den Insolvenzverwalter wenden.

Kauf im Ausland

Über das Internet können Verbraucher auch Geschenkgutscheine von Händlern mit Sitz in einem anderen EU-Land kaufen. Bei Papierkarten sind Verkäufer aber nicht verpflichtet, sie per Post nach Deutschland zu liefern. Außer sie versenden ihre Waren generell hierher – dann schließt dies Gutscheine mit ein, erläutert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Bei elektronischen Geschenkkarten stellt sich die Frage nach der Lieferung nicht. Sie muss man nur eben selbst ausdrucken und hübsch als Präsent verpacken.

Gut zu wissen: Die Regeln zum Verfallsdatum eines Gutscheins variieren. In Frankreich oder Finnland zum Beispiel legt der Händler den Gültigkeitszeitraum fest, in Bulgarien oder Italien gibt es keine Ablaufdaten, erklären die Experten. Generell können Verbraucher nach Ablauf aber beim Unternehmen nach einer Verlängerung fragen: Manche machen das aus Kulanz, so die Erfahrung der Verbraucherschützer.

Viele Unternehmen haben Filialen in mehreren EU-Ländern. Wer zum Beispiel in einem Laden in Dänemark einen Gutschein kauft und möchte, dass der auch in den deutschen Geschäften dieser Firma einlösbar ist, sollte dies im Laden erfragen oder in den Geschäftsbedingungen (AGB) nachlesen. Denn das ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig.

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