Tempolimit vor Schule gilt auch an Feiertagen

Verkehrsschilder für Tempolimits sind oft mit Zusatzzeichen versehen. Zum Beispiel „Mo-Fr“ und „Schule“. Das gilt auch an gesetzlichen Feiertagen. Das zeigt ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG), auf das der ADAC hinweist (Az.: 2 Z 53 Ss – Owi 488/19 (174/19)). Im verhandelten Fa

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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