LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Fragen zum gemeinsamen Haus
Herbert G.: „Meine beiden Geschwister und ich sind zu gleichen Teilen im Besitz unsers Elternhauses, in dem unsere Mutter mit Nießbrauchrecht lebt. Es ergibt sich die Frage, wie nach einem Ableben der Mutter über einen Verkauf entschieden werden kann. Wie wäre es zu bewerkstelligen, dass eine Zweidrittelmehrheit entscheidet? Braucht es einen notariellen Vertrag? Falls einer der Geschwister versterben sollte, müssen die Nacherben, sprich die Kinder, sich einigen und haben nur eine Stimme oder verteilt sich die Zustimmung oder Ablehnung auf immer mehr Personen? Könnte man auch hierzu einen Vertrag erstellen?“
In Ihrer Frage bleibt offen, ob es sich um eine Bruchteilgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft handelt. Für beide Alternativen gilt jedoch: Kraft Gesetzes ist eine Verfügung über einen Gemeinschafts-Gegenstand nur gemeinschaftlich möglich, eine Verfügung muss also vom Willen aller Teilhaber mitge