LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann ich mein Testament ändern?

von Redaktion

Helmut F.: „Ich habe vor mehreren Jahren mein Testament handschriftlich erstellt. Jetzt möchte ich Änderungen vornehmen. Muss ich nun das ganze Testament (sechs Seiten) neu schreiben oder kann ich mit entsprechendem Hinweis am Seitenende auch nur einzelne Seiten auswechseln?“

Inhaltlich können Sie Ihr Testament beliebig und jederzeit ändern. Beachten müssen Sie bei nachträglichen Änderungen aber, dass auch wieder die entsprechende Form gewahrt wird. Bei einem handschriftlichen Testament wie Ihrem müssen Änderungen wieder von Ihnen persönlich und zwingend handschriftlich vorgenommen werden. Die Änderungen müssen durch Ihre Unterschrift legitimiert werden und sollten auch mit Ort und Datum versehen werden. Dabei empfiehlt es sich, dass die Änderungen in Form eines Zusatzes gemacht werden und nicht im Ursprungstext durch Einschübe, Streichungen, Randvermerke etc. erfolgen. Diese bergen später das Risiko, dass Auslegungsfragen entstehen, wie das gemeint war, und das ist oft Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie umfassende Änderungen vorhaben, dann sollten Sie besser gleich Ihr Testament vollständig aufheben und ein neues Testament verfassen. Zu sehen ist noch, dass das Aufsetzen eines neuen Testaments gesetzlich als Widerruf Ihres alten Testaments gilt, soweit die neuen Verfügungen mit den alten Verfügungen in Widerspruch stehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass Sie das neue Testament wieder mit einem Datum versehen. Das alte Testament können Sie selbstverständlich auch vernichten; gesetzlich gilt das auch als Widerruf.

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