LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Blechschaden mit dem Firmenwagen

von Redaktion

Walter K.: „Ich habe mit meinem (reinen) Firmenwagen durch Unachtsamkeit eine Mauer in der Tiefgarage gestreift und eine Tür eingedellt. Ist die Reparatur eine Betriebsausgabe, die ich absetzen kann?“

Verursachen Sie als Unternehmer auf einer betrieblichen Fahrt einen Unfall, können Sie die Kosten grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Als betriebliche Fahrten gelten: Geschäftsreisen und Fahrten zu Kunden, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, Fahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung. Zudem können Sie die Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen, sofern Sie dazu berechtigt sind. Anders zu behandeln wäre der Fall, wenn private Gründe (zum Beispiel Alkoholeinfluss) für den Unfall maßgebend waren. Dann dürfen die Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und auch die Vorsteuer wäre nicht abziehbar. Wichtig: Schadenersatz- oder Versicherungsleistungen, die Sie aufgrund des Unfalls erhalten, sind Betriebseinnahmen.

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