Tierbesitzer können einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alles, was man theoretisch auch selbst machen könnte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wichtig: „Es muss ein Bezug zum Haushalt vorliegen“, erläutert Klocke. Der Betreuer müsse etwa nach Hause kommen oder den Hund an der Haustür zum Gassigehen abholen. Wird die Katze während des Urlaubs dagegen in eine Pension gebracht, lassen sich die Kosten nicht absetzen. Zudem sei entscheidend, dass die Dienstleister eine Rechnung ausstellen und nicht in bar gezahlt wurde. dpa