LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn die Erben in Österreich leben
Albert S.: „Der Erblasser ist Deutscher, lebt in Deutschland und hinterlässt Immobilien in Deutschland und Bargeld. Seine Kinder, die Erben, leben in Österreich. Im Erbfall greift die EU-Erb-VO, wonach die Abwicklung des Nachlasses nach deutschem Recht durch das deutsche Gericht erfolgt. Nachdem die Erben in Österreich Inländer sind, die EU-Erb-VO aber keine steuerlichen Fragen regelt, müsste die Erbschaftsteuer gemäß Ihrer Aussage vom 7. November eingezogen werden. Da es in Österreich aber keine Erbschaftsteuer gibt, müsste diese entfallen. Ist das richtig?“
Sie haben insoweit Recht, dass die EU-ErbVO nicht regelt, welches Land für die Besteuerung zuständig ist. Das richtet sich weiter nach inländischem Recht. Manchmal gibt es unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Besteuerung in mehreren „zuständigen“ Ländern zu vermeiden. Der Fall im von Ih