LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wenn die Erben in Österreich leben

von Redaktion

Albert S.: „Der Erblasser ist Deutscher, lebt in Deutschland und hinterlässt Immobilien in Deutschland und Bargeld. Seine Kinder, die Erben, leben in Österreich. Im Erbfall greift die EU-Erb-VO, wonach die Abwicklung des Nachlasses nach deutschem Recht durch das deutsche Gericht erfolgt. Nachdem die Erben in Österreich Inländer sind, die EU-Erb-VO aber keine steuerlichen Fragen regelt, müsste die Erbschaftsteuer gemäß Ihrer Aussage vom 7. November eingezogen werden. Da es in Österreich aber keine Erbschaftsteuer gibt, müsste diese entfallen. Ist das richtig?“

Sie haben insoweit Recht, dass die EU-ErbVO nicht regelt, welches Land für die Besteuerung zuständig ist. Das richtet sich weiter nach inländischem Recht. Manchmal gibt es unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Besteuerung in mehreren „zuständigen“ Ländern zu vermeiden. Der Fall im von Ihnen zitierten Beitrag war so, dass der Erbe einer österreichischen Erblasserin seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und deswegen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterlag. Das bedeutet aber (leider) nicht, dass – wie hier – keine deutsche Erbschaftsteuer anfällt, wenn die Erben nicht in Deutschland leben. Nach Paragraf 2 ErbStG besteht auch dann eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland, wenn der Erblasser ein Inländer war, also in Deutschland seinen Wohnsitz hatte. Immerhin fällt aber in Österreich keine Erbschaftsteuer an, da es dort derzeit keine gibt.

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