Unterhaltspflichtige müssen sich zum Jahreswechsel erneut auf höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte. Demnach steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs von zuletzt 354 auf dann 369 Euro. Bei Kindern von sieben bis zwölf Jahren steigt der Unterhalt von 406 auf 424 Euro, Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen vom 1. Januar an 497 statt bisher 476 Euro. Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum Jahresbeginn angehoben.