LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Fällt bei mietfreier Überlassung Steuer an?

Gisela M.: „Meine bisher vermietete Eigentumswohnung (monatliche Mieteinnahme 500 Euro) möchte ich nach Auszug des bisherigen Mieters künftig meiner Enkelin und ihrem Freund mietfrei zur Verfügung stellen. Fallen dann weiter für mich Steuer an?“

Wollen Sie die Wohnung, die sich in Ihrem Privatvermögen befindet, mietfrei Ihrer Enkelin überlassen, dann fallen zunächst keine steuerlichen Abgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuer mehr an, denn Sie haben ja keine Mieteinkünfte mehr. Nachteilig ist allerdings, dass Sie künftig Ausgaben, die bisher

Donnerstag, 13. November 2025

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