Kreisverkehre erleben eine echte Renaissance. In zahllosen Gemeinden entstehen in jüngster Zeit meist im Bereich der Ortseinfahrten, aber auch an großen Kreuzungen außerorts und innerorts immer mehr Kreisverkehrsanlagen. So existieren aktuell im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (Landeshauptstadt und Landkreis München) 36 Kreisverkehre auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen. Mit insgesamt sechs Anlagen ist die Gemeinde Taufkirchen südöstlich von München Spitzenreiter, wo im Übrigen auch die beiden ersten zu finden waren.
Neben einem besseren Verkehrsfluss wirkt sich so ein Umbau meist auch positiv auf die Unfallzahlen aus. „Insgesamt ist der Kreisverkehr sicherer, denn hier gibt es keinen Gegenverkehr, wodurch eine wesentliche Gefahrenquelle für Unfälle wegfällt“, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geschwindigkeit. „Bei normalen Kreuzungen fahren Autofahrer 50 oder außerorts sogar 70 km/h. Im Kreisel hingegen beträgt die Geschwindigkeit meist nur 20-30 km/h“, sagt der Verkehrsforscher Martin Schmotz von der Technischen Universität (TU) Dresden.
Weil es den Kreisverkehr in den 1960er- und 1970er-Jahren in Westdeutschland so gut wie nicht mehr gab, haben heute insbesondere ältere Autofahrer mit dem Kreisverkehr ein Problem. Da jedoch immer mehr Kreisel gebaut werden, ist der Kreisverkehr „wieder ein wichtiger Bestandteil im Fahrschulunterricht – und zwar in Theorie und Praxis“, sagt Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BvF).
Grundsätzlich gilt im Kreisverkehr: Es geht immer nach rechts und der bevorrechtigte Verkehr kommt ausschließlich von links. Wie man sich im Kreisverkehr richtig verhält, erklärt der ADAC.
Wann muss man den Blinker setzen?
Während man beim Einfahren in den Kreisel nicht blinkt, besteht beim Verlassen des Kreisverkehrs hingegen Blinkpflicht.
Wer hat grundsätzlich Vorrang im Kreis?
Wer im Kreisverkehr fährt, hat immer Vorfahrt. Die einfahrenden Fahrzeuge sind immer wartepflichtig. Hier gilt nicht rechts vor links. Wer in den Kreisverkehr einfährt, sollte das Tempo drosseln und sich fließend in den Verkehr einfädeln, wenn der Verkehr dies zulässt, rät der ADAC.
Haben Fußgänger Vorrang?
Ein kritischer Punkt im Kreisverkehr ist die Vorfahrtsregel gegenüber Fußgängern. Denn sie besagt, dass Autofahrer beim Einfahren gegenüber querenden Fußgängern Vorrang haben, beim Herausfahren aber auf diese achten müssen. „Ein besonders kritischer Punkt“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC München. Der Automobil-Club spricht sich daher in regelmäßigen Abständen für Zebrastreifen an dieser Stelle aus. „Das wäre sicherer.“
Welche Regeln gelten für Radfahrer?
Auf Radwegen haben Radfahrer Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Radfahrer durch Verkehrszeichen untergeordnet werden.
Die unterschiedlichen Vorrangregelungen für Fußgänger und Radfahrer führen in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten.
Die sichersten Kreisel sind daher die, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst ein paar Meter von der Kreiselausfahrt entfernt die Fahrbahn kreuzen würden.
Darf man im Kreis kurz anhalten?
Auf der Kreisfahrbahn ist das Halten verboten und wird mit einer Geldbuße belegt. Erfolgt das Halten verkehrsbedingt, beispielsweise durch einen Stau, gilt dies nicht.
Was gilt bei einem zweispurigen Kreis?
Bei doppelspuriger Zufahrt gilt: Wer links einfährt und die innere Kreisbahn wählt, muss beim Verlassen den Vorrang des Außenfahrenden beachten. Wer von innen nicht zeitig auf die rechte Spur kommt, muss eine Extrarunde drehen. In der doppelspurigen Zufahrt soll sich jener rechts einordnen, der schon an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt raus will. Wer erst später den Kreisel verlassen möchte, kann die Innenspur nehmen, muss aber stets den Außenfahrenden im Blick haben.
Darf man auf die farbige Insel fahren?
Immer öfter sind gerade in kleinen Ortschaften Minikreisel mit einem Durchmesser bis 22 Metern zu sehen. Die Besonderheit hier ist die flache, meist farblich abgesetzte Kreis-Insel. Lkws oder Busse dürfen geradeaus rüber fahren, Autos hingegen nicht.
Bußgeldkatalog von der Polizei
Bei Missachtung der Regeln hat die Polizei einen Bußgeldkatalog aufgestellt: Wird der Vorfahrtberechtigte im Kreisverkehr behindert, können 25 Euro Verwarnungsgeld anfallen, bei einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind 120 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig.
Wird der Blinker nicht wie vorgeschrieben gesetzt, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Das Halten und damit auch das Parken ist im Kreisverkehr auf der Fahrbahn unzulässig. 10 Euro Verwarnungsgeld sind bei verbotswidrigem Halten zu zahlen, 15 Euro, wenn dies mit Behinderung geschieht, 15 bis 35 € beim verbotswidrigen Parken.
Wird die Mittelinsel von einem Pkw überfahren, drohen 35 Euro Verwarnungsgeld.