Ich muss gestehen, dass ich eine Grüne Werte Verwaltungs GmbH nicht kenne. Es gibt eine Grüne Werte Energie GmbH und eine Grüne Werte Unternehmensgruppe, die beide ökologische Geldanlagen angeboten haben. Dabei wurden den Anlegern immer sogenannte Nachrangdarlehen, zum Beispiel Wertzins Klassic und Wertzins Fest, oder nachrangige Namensschuldverschreibungen angeboten. Sollten Sie in einer der Gesellschaften der Grüne Werte Unternehmensgruppe oder deren Töchter Grüne Werte Wertzins 2 GmbH oder die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH investiert haben, gilt für Sie folgendes: Über das Vermögen der Grüne Werte Energie GmbH und die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH wurde mit dem 17. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Für beide Gesellschaften wurde als Insolvenzverwalter Herr Dr. Philipp Grauer (Rechtsanwälte Münzel & Böhm) bestellt.
Grundsätzlich kommen bei der Zeichnung von den erwähnten Nachrangdarlehen oder nachrangigen Namensschuldverschreibungen Schadensersatzansprüche in Betracht. Auch sind die in den Darlehen enthaltenen Nachrangklauseln nach einigen Gerichtsentscheidungen wohl unwirksam. Deshalb müssten die Gesellschaften auch die investierten Beträge den Anlegern bei Kündigung zurückzahlen.
Angesichts dessen erscheint es mir dringend ratsam, dass Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, zurate ziehen. Insbesondere muss geprüft werden, ob hier Verjährung droht. Deshalb rate ich Ihnen dringend, sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.