Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe

von Redaktion

Unerbetene Werbeanrufe sind verboten. Für eine Beschwerde benötigt die zuständige Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art der Gesprächsführung ist von Bedeutung, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de), Online-Formular oder auch postalisch (Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede) möglich. Firmen, die Verbraucher mit ungewollter Werbung am Telefon überziehen, können mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro bestraft werden.

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