Haustier-Schäden muss der Mieter bezahlen

Der Hund des Mieters zerfetzt die Tapete, die Katze zerkratzt den Handlauf des Treppenhauses oder pinkelt auf den Boden? In solchen Fällen muss der Mieter für den Schaden am Mietgegenstand aufkommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zwar ist der Vermieter verpflichtet

Montag, 29. Dezember 2025

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