Die Grundrente wird für Bestands- und für Neurentner zum 1.Januar 2021 eingeführt“, heißt es klipp und klar im Beschluss der Großen Koalition vom 10. November 2019. Doch was kann man heute schon tun, um 2021 möglicherweise die Grundrente zu erhalten?
Nach dem Koalitionspapier soll es keine fixe Grundrente geben. Die Anspruchsberechtigten sollen vielmehr einen unterschiedlich hohen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Dadurch sollen kleine Renten um bis zu gut 400 Euro aufgestockt werden. Dafür müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt werden:
35 Jahre auf dem Rentenkonto
Es müssen 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto stehen. Dabei werden vor allem Zeiten einer versicherten Beschäftigung – auch eines versicherungspflichtigen Minijobs – zählen. Ebenso Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten mit Bezug von Krankengeld, voraussichtlich jedoch nicht Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld.
Ein Joker für Frauen mit Kindern
Wichtig insbesondere für Mütter ist dabei: Die ersten zehn Lebensjahre eines Kindes zählen als „Kinderberücksichtigungszeit“. Das wird vielen Frauen einen Grundrentenanspruch bringen. Kinderberücksichtigungszeiten sollte man rechtzeitig auf dem Rentenkonto eintragen lassen.
Pflichtversicherung hilft Selbstständigen
Für Selbstständige kann die Entscheidung für eine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung attraktiv sein. Denn die Zeit der Zahlung freiwilliger Beiträge zählt nicht als Grundrentenzeit, wohl aber eine Zeit der selbst gewählten „Antragspflichtversicherung“. Diese Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung können Selbstständige innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beantragen.
Studentenjob als erster Schritt zur Grundrente
Möglichkeit zur Ansammlung von Grundrentenzeiten bieten sogar geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, also 450-Euro-Jobs etwas während des Studiums oder der Schulzeit. Dafür darf man allerdings die Rentenversicherungspflicht der Jobs, die automatisch eintritt, nicht abwählen. Durch die Abwahl spart man maximal derzeit 16,20 Euro im Monat und verliert viel. Denn ein rentenversicherter Minijob zählt für die Rente als Versicherungszeit und damit auch als Grundrentenzeit. Doch nur einige Jahre mit einem versicherungspflichtigen Minijob sind in Ordnung. Längere Minijob-Zeiten können dagegen zur Folge haben, dass man wegen der Entgeltpunkte-Regelung keine Grundrente bekommt.
Immer auf die Entgeltpunkte achten
Für Mini-Jobber und Teilzeitbeschäftigte gibt es eine Grundrentenfalle. Im Schnitt müssen die Betroffenen im Arbeitsleben 30 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt und entsprechende Beiträge gezahlt haben. In der Sprache der Rentenversicherung bedeutet das: Bei Rentenbeginn müssen mindestens (35 Jahre mal 30 Prozent) 10,5 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto stehen. Einen Entgeltpunkt erhält, wer in einem Kalenderjahr ein genau durchschnittliches Einkommen erzielt und auf dieser Grundlage Beiträge zahlt.
Umgekehrt gilt: Wer im Schnitt 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt hat (das entspricht dann insgesamt 28 Entgeltpunkten), dessen Rente wird nicht aufgestockt.
Abgespeckte Bedürftigkeitsprüfung
Die Einkommensprüfung muss „bestanden“ werden: Es soll eine „abgespeckte“ Bedürftigkeitsprüfung geben. Nach Vermögen und Immobilienbesitz wird nicht gefragt, wohl aber nach dem Einkommen. Alleinstehende mit monatlichen Einkünften von 1250 Euro und Paare mit bis zu 1950 Euro können die Grundrente erhalten – soweit das Koalitionspapier so umgesetzt wird. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge zugrunde gelegt.
Steuererklärung kann sich lohnen
Die Einkommensprüfung soll in einem einfachen Verfahren per elektronischem Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Dafür müssen allerdings noch sowohl die gesetzlichen als auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Für alle Rentner, die meinen, dass die Grundrente für sie infrage kommt, ist es deshalb ratsam, für 2019 eine Steuererklärung abzugeben – auch wenn sie dazu wegen ihrer niedrigen Einkünfte eigentlich gar nicht verpflichtet sind. Denn 2021 wird bei der Prüfung des Grundrentenanspruchs voraussichtlich der Steuerbescheid von 2019 zugrunde gelegt werden. Auf der Internet-Seite www.biallo.de/vergleiche/soziales/grundrente/ können Interessierte die voraussichtliche Höhe ihrer möglichen Grundrente berechnen.
Mehr Grundsicherung nach 35 Rentenjahren
Viele Senioren werden trotz der neuen Grundrente zusätzlich noch die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen müssen. Die Betroffenen haben jedoch Anspruch auf eine Art „Grundsicherung plus“. Wer nämlich 35 Versicherungsjahre bei der Rente nachweisen kann, für den soll es einen „Rentenfreibetrag“ geben. Praktisch bedeutet das: Betroffene haben monatlich rund 220 Euro mehr zur Verfügung als Grundsicherungsbezieher mit weniger als 35 Versicherungsjahren.
Zusatz-Infos
Mehr Informationen gibt es bis 24. Januar unter der Fax-Abruf-Nummer 09001/25 26 65 53 (62 Cent pro Minute)
Fax-Gerät auf Polling oder Sendeabruf stellen, Nummer wählen und Start drücken. Oder senden Sie einen mit 95 Cent frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Grundrente“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.