LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nicht voreilig verschenken
Rosa H.: „Mein Mann und ich besitzen ein Haus mit einem Wert von 800 000 Euro. Wir leben in Gütergemeinschaft und haben ein Berliner Testament. Sollte mein Mann vor mir sterben und ich nach kurzer Zeit in Betreutes Wohnen umziehen und das Haus an die beiden Töchter übergeben, die das Haus dann verkaufen –wer bezahlt dann wie viel Steuern? Nach meinem Wissen fällt für mich keine Steuer an.“
Wenn Sie und Ihr Ehemann sonst kein wesentliches Vermögen besitzen, dann haben Sie völlig Recht: Wenn einer von Ihnen beiden verstirbt, so kann der andere steuerfrei erben, weil der Freibetrag des Ehegatten 500 000 Euro beträgt. Auf die zusätzliche Steuerbefreiung des selbstgenutzten Familienheims k